Gefahrgut

Alle Betriebe, die an der Beförderung von Gefahrgütern beteiligt sind müssen - bis auf wenige Ausnahmen - gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Diese Beauftragtenfunktion kann vom Unternehmen auch extern vergeben werden.

Stellung des externen Gefahrgutbeauftragten

Ihre Vorteile

  • Erfüllung von rechtlichen Anforderungen
  • Schulung von beauftragten und sonstigen verantwortlcihen Personen
  • Erstellen des Gefahrgut-Jahresberichtes

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Beschreiben Sie kurz Thema, Zielgruppe und Rahmenbedingungen. Wir schlagen ein sinnvolles Format und den passenden Umfang vor.

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